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Entlastungen durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Information gemäß § 2 Absatz 4 EWSG


Im November 2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) in Kraft getreten.
Dieses sieht für den Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe für Gaskunden vor,
die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.

 

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