Entlastungen durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
Information gemäß § 2 Absatz 4 EWSG
Im November 2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) in Kraft getreten.
Dieses sieht für den Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe für Gaskunden vor,
die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.