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Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen weiter!

AM HÄUFIGSTEN GESTELLT

 

Nutzen Sie einfach den praktischen Umzugsservice in Ihrem persönlichen Zugangsbereich (MEIN ENERGIEGUT). Unter "Umzug" haben Sie die Möglichkeit, Ihren Auszug aus der alten Lieferstelle sowie den Einzug in die neue Lieferstelle zu melden. Wir kümmern uns um den Rest. HIER UMZUG MELDEN 

 

Bei einem Neueinzug haben Sie die Möglichkeit, sich bis zu 6 Wochen rückwirkend und bis zu 12 Monate in Zukunft anzumelden. Für Ihren Wechsel benötigt energieGUT den korrekten Einzugstermin und die Zählernummer. Wählen Sie am Ende des ersten Schritts Ihrer Anmeldung die Option "Ich werde hier erst einziehen (Einzug)" aus.

 

Sie melden sich bei uns an, den Rest erledigen wir für Sie. Informieren Sie sich auf der Seite "Wechsel im Überblick" wie der Wechsel abläuft.

 

Das machen wir für Sie. Sie melden sich bei energieGUT an, den Rest übernehmen wir. Sollten Sie selbst kündigen wollen, achten Sie bitte darauf, dass Kündigungsdatum und nächstmögliches Belieferungsdatum übereinstimmen.

 

Bei einer Unterbrechung der Energieversorgung oder einer sonstigen technischen Störung wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an den entsprechenden Netzbetreiber in Ihrer Stadt. Dieser ist als Eigentümer des Strom- bzw. Gasnetzes Ihr direkter Ansprechpartner bei Betriebsstörungen.

 

Als Kunde von energieGUT erhalten Sie für erfolgreiche Vermittlung eines neuen Kunden 50 Euro auf Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben. Der neue Kunde erhält 20 Euro gutgeschrieben. Um die Prämie zu erhalten, muss der neue Kunde im ersten Schritt der Bestellstrecke unter dem Punkt "Freunde werben" die Kundennummer des Werbers eingeben. 

 

Bei unseren Angeboten für Privatkunden weisen wir die Konditionen in brutto, beim Angebot für Gewerbekunden in netto aus.

 

Sie zahlen bequem per Lastschriftverfahren. Zu jedem 20. eines Liefermonats bucht energieGUT den fälligen Betrag von Ihrem Konto ab.

 

Zum Lieferbeginn verwendet energieGUT den Zählerstand, den uns der zuständige Netzbetreiber zur Verfügung stellt. Um Ihren Jahresverbrauch zu berechnen, benötigt energieGUT nach einem Jahr Ihren Zählerstand. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig eine Erinnerungs-Mail.

 

Da die Daten der Anmeldung sehr genau durch Ihren derzeitigen Lieferanten und den zuständigen Netzbetreiber geprüft werden, achten Sie bitte darauf, dass diese mit den Vertragsdaten (Name des Vertragspartners, Zählernummer) Ihres derzeitigen Vertrags übereinstimmen. Um alle Nachrichten von energieGUT zu erhalten, benötigen wir Ihre korrekte E-Mail-Adresse.

PRODUKTE

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Die Stromsparprämie wird in den Privatkundenstromtarifen HalloSpar! und HalloNatur! ausgezahlt. Kunden, die im Vergleich zum Vorjahr Strom einsparen, erhalten eine Stromsparprämie im Wert von bis zu 70 Euro jährlich. Alles zur Stromsparprämie

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Indem Sie im Gas-Tarif HalloSpar! weniger Gas als im Vorjahr verbrauchen. energieGUT verlost unter allen Gaseinsparern regelmäßig individuell angefertigte und besonders hochwertige Taschen der energieGUT-Sonderedition mein transportGUT aus dem Hause Zirkeltraining. Alles zur Tasche

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HalloNatur! ist der Gas-Tarif, der wie kein anderer für Nachhaltigkeit steht. Durch Ihre Anmeldung werden deutschlandweit Nachhaltigkeits-Projekte aus den Bereichen Natur, Gemeinschaft und Kinder in Form einer Spende unterstützt.

HalloNatur!-Kunden haben es in der Hand, ihrem Lieblingsprojekt eine Stimme zu geben. Ein Klick für ein gutes Morgen!

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Wenn Sie über einen Gasanschluss mit eigenem Zähler verfügen (beispielsweise zum Betrieb einer Gasetagenheizung), können Sie problemlos zu energieGUT Gas wechseln. Wenn Sie nicht über einen Gasanschluss mit eigenem Zähler verfügen (beispielsweise, wenn Sie an eine Gaszentralheizung angeschlossen sind), können Sie nicht zu energieGUT Gas wechseln, aber von Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung einen Preisabgleich verlangen und Ihrem Vermieter oder Ihre Hausverwaltung einen Wechsel zu energieGUT nahe legen.

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Es wird zwischen L-Gas (Low Caloric Gas) und H-Gas (High Caloric Gas) unterschieden. Während das L-Gas aus Norddeutschland und den Niederlanden kommt, wird H-Gas in der Nordsee sowie in den GUS-Staaten gefördert.

Im Vergleich zum L-Gas verfügt H-Gas über einen etwas höheren Brennwert. Der niedrigere Brennwert von L-Gas ist kein Nachteil, da die Abrechnung von Gas letztendlich auf der Basis von Kilowattstunden erfolgt.

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Ihr Zähler misst die verbrauchte Menge Erdgas über das durchgeleitete Gasvolumen in Kubikmetern. Da in den unterschiedlichen Gasnetzen Gase mit unterschiedlichen Brennwerten eingesetzt werden, rechnen alle Gaslieferanten die Gaslieferung in kWh um.

Die Formel zur Umberechnung lautet: kWh = m3x Brennwert x Zustandszahl

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Unsere Gewerbe-Stromtarife eignen sich für Selbständige, Handwerksbetriebe, Bäckereien, Gastronomien, Arztpraxen, Ladengeschäfte, Bürogemeinschaften oder Eigentümergemeinschaften. Zu den Gewerbetarifen

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Wir bieten branchenübergreifend einen Arbeitspreis und einen Grundpreis – postleitzahlengenau kalkuliert! Zu den Gewerbetarifen

BEGRIFFE

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Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Der monatliche Abschlag setzt sich aus dem monatlichen Grundpreis und eines zwölftels Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis zusammen.

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Im Arbeitspreis sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten beinhaltet. Dazu gehören unter anderem Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Steuern.

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Sie erhalten nach Ihrer Bestellung eine Bestätigungs-Mail an Ihre Mail-Adresse. Sofern Sie keine E-Mail erhalten, überprüfen Sie in Ihrer Druckansicht, ob die dort aufgeführte E-Mail- Adresse korrekt ist. Schauen Sie in Ihrem Spam- bzw. Junk Mail-Ordner nach. Wenn Sie die E-Mail dort finden, wird sie entweder von Ihrem Provider oder von Ihrem eigenen Spam-Filter aussortiert. Kontrollieren Sie den Speicherplatz Ihres E-Mail Postfachs. Wenn Ihr Postfach belegt ist, können Sie keine neuen Nachrichten erhalten.

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Der Brennwert bezeichnet die Energiemenge, die bei der Verbrennung von Gas sowie der anschließenden Abkühlung der Abgase freigesetzt wird. Der Wert wird in Kilowattstunden pro Kubikmeter angegeben (kWh/m3) und ist in jeder Gasrechnung aufgeführt.

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Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

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Als erneuerbare Energien werden Energiequellen bezeichnet, die nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind oder nachwachsen. Zu den erneuerbaren Energien gehören z.B. Solarenergie, Wasser- und Windkraft.

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Bei Erdgas handelt es sich um ein natürlich vorkommendes brennbares Gas, welches in Lagerstätten unter der Erde vorkommt. Erdgas wird zumeist in Verbindung mit Erdöl gefördert. Es besteht vorwiegend aus Methan und weiteren Gasen.

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Als Erdgasspeicher werden große unterirdische Zwischenspeicher bezeichnet. Sie werden benötigt, um Verbrauchsschwankungen und Lieferengpässe auszugleichen.

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Fossile Brennstoffe sind tote Biomasse, die vor Jahrmillionen abgestorben ist und durch geologische Prozesse umgewandelt wurde. Als fossile Brennstoffe werden z.B. Kohle, Erdöl und Erdgas bezeichnet.

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Das ist kein Schreibfehler, sondern ein Blick in die Zukunft, das Morgen! Unserer Meinung nach ist die umweltfreundlichste Energie die, die man gar nicht erst verbraucht. energieGUT möchte mit seinen Produkten einen Anreiz zum Energiesparen geben. Wenn alle einen kleinen Beitrag leisten, indem sie einige Kilowatt Energie einsparen, ist für alle etwas gewonnen – und für ein gutes Morgen umso mehr.

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Sollten Sie weniger Strom als gedacht verbrauchen, erhalten Sie nach einem Jahr eine Gutschrift, die auf Ihr Konto überwiesen wird. Falls Sie einen der Privatstrom-Tarife HalloSpar! oder HalloNatur! gewählt haben, erhalten Sie - sofern Sie im Vergleich zum Vorjahr Strom eingespart haben - zusätzlich eine Stromsparprämie.

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Der Grundpreis ist vom Verbrauch unabhängig. Er deckt fixe Kosten wie Zählerwartung und Abrechnung ab.

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Das Privatkundenangebot der energieGUT richtet sich ausschließlich an Privathaushalte mit Eintarifzählern. Eine Lieferung von Strom an Privathaushalte mit Zwei- bzw. Mehrtarifzählern (HT-/NT-Tarif), Wandlerzählern oder Wärmepumpen ist nicht möglich. energieGUT liefert zudem keinen Strom an Baustromverteiler.

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Die Kilowattstunde ist die Einheit der Energie. Wird die Leistung [W] mit der Zeit [h] multipliziert, erhält man die aufgewendete Energie [Wh]. Mit einer Kilowattstunde (1000 Wh = 1 kWh) kann man beispielsweise mit einem Elektoherd ein Mittagessen für eine vierköpfige Familie kochen oder etwa 20 Stunden Radio hören (20h x 50W = 1000 Wh).

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Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnen und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

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Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) auf die Verbraucher umgelegt.

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Für die bezogene Leistung (KW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert der Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert des Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.

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Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

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Wenn Sie eine Rechnung oder einen Abschlag nicht bezahlen können, erhalten Sie eine Mahnung. Sollten Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen können, wird Ihnen von energieGUT mit der zweiten Mahnung die Kündigung ausgesprochen. Alle offenen Forderungen werden an ein Inkassounternehmen weitergeleitet.

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Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

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Der Netzbetreiber ist der Besitzer des Netzes, über das die Energie Ihres Lieferanten (z.B. energieGUT) an Sie weitergeleitet wird.

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Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

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Um Sie mit Energie zu versorgen, nutzt energieGUT die bereits vorhandenen Netze des jeweiligen Netzbetreibers. Für die Nutzung berechnet der Netzbetreiber energieGUT ein Netznutzungsentgelt.

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Durch die Offshore-Umlage werden Betreiber von Offshore-Windparks finanziell abgesichert, sofern es zu Lieferproblemen oder anderen Verzögerungen beim Netzanschluss kommt.

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Besonders energieintensive Industrieunternehmen werden seit Januar 2012 vollständig von den Netzentgelten befreit. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen der Netzbetreiber sollen durch die Umlage kompensiert werden.

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Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung (auch Energiemix) informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.

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Die Stromsteuer wurde im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform im Jahre 1999 in Deutschland eingeführt. Mit dem Gesetz sollten finanzpolitische und umweltpolitische Zwecke verknüpft werden. Zum einen war die Senkung des Sozialbeitrags geplant, während andererseits die Verbraucher durch die Einführung der Steuer zu Energiesparmaßnahmen gedrängt werden sollten.

Ausrufezeichen

Als energieGUT-Kunde haben Sie die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Tarifwechsel anzustoßen. Sie können den Tarifwechsel direkt in Ihrem persönlichen Zugangsbereich ("MEIN ENERGIEGUT") durchführen. Ein Tarifwechsel kann drei Monate vor sowie einen Monat nach Beginn des neuen Lieferjahres durchgeführt werden, er wird immer zum Beginn des neuen Lieferjahres umgesetzt.

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Die Abschaltverordnung (eigentlich “Verordnung zu abschaltbaren Lasten” oder “AbLastV“) ist eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung, die die Nutzung von abschaltbaren Lasten in der Industrie zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und somit zur Versorgungssicherheit fördern soll.

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Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Ausrufezeichen

Wenn sich Ihr Verbrauch ändert, wird die Höhe der monatlichen Abschläge Ihrem neuen Verbrauch angepasst. Die neue Abschlagshöhe wird Ihnen mit der Jahresrechnung mitgeteilt.

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Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf die Lieferstelle erfasst.

Ausrufezeichen

Sie können einen abgeschlossen Liefervertrag bis zu 14 Tage nach Lieferbeginn widerrufen. energieGUT rechnet in diesem Fall den bis zum Ablauf der nächstmöglichen gesetzlichen Abmeldefrist gelieferten Strom ab.

Ausrufezeichen

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung und auf Ihrem Stromzähler.

Ausrufezeichen

Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

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Beim Gas unterscheidet man zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand. Der Betriebszustand ist der Zustand an der Abnahmestelle, also Ihrem Gaszähler. Das Gasvolumen wird hier durch verschiedene Faktoren (z.B. Durchschnittstemperatur, Höhenlage, Luftdruck) beeinflusst. Am Gaszähler wird ermittelt, wie viel Gas (im Betriebszustand) Sie verbraucht haben, abgerechnet wird jedoch im Normzustand. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Mit diesem Faktor wird das gelieferte Gas an Ihrer Abnahmestelle in den Normzustand zurückgerechnet.

CO₂-KOSTENTEILUNG

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Dieses Gesetz soll Mieterinnen und Mietern vor hohen Heiz- und Warmwasserkosten schützen. Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengetragen:

Die Kostenbeteiligung der Vermieterseite gilt automatisch für alle Mietverträge über Gebäude, die mit Gas oder Öl beheizt werden, unabhängig davon, ob es sich um Verträge handelt, die am 1. Januar 2023 bereits bestanden, oder solche, die nach diesem Stichtag geschlossen werden. Die Neuregelung gilt zudem für alle Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Es sollen lediglich solche Brennstofflieferungen unberücksichtigt bleiben, die bereits nach alter Rechtslage abgerechnet wurden.

Für Wohnhäuser und gemischte Gebäude, die hauptsächlich zum Wohnen genutzt werden, gilt die folgende Regel: Die CO₂-Kosten werden nach einem 10-stufigen Modell berechnet und verteilt. Das hängt vom CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter im Jahr ab. Vermieter müssen die CO₂-Kosten und die Verteilung jedes Jahr bei der Abrechnung der Heizkosten festlegen. Sie müssen auch zeigen, wie sie das berechnet haben.

Für Wohnungen mit sehr hoher CO₂-Belastung gilt die folgende Regel: Wenn sie mehr als 52 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter im Jahr ausstoßen, zahlen Vermieter 90 Prozent der CO₂-Kosten. Mieter zahlen die restlichen 10 Prozent. Bei Wohnungen mit niedriger CO₂-Belastung ist das anders. Wenn sie weniger als 12 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter im Jahr ausstoßen, zahlen Mieter alle CO₂-Kosten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel Prozent vom Vermieter und vom Mieter für die CO2-Kosten im Jahr getragen werden müssen. Bitte beachten Sie hierbei, dass sich die Angaben in dieser Tabelle auf ein komplettes Jahr beziehen. Es gibt auch Rechnungen, deren Abrechnungszeitraum weniger als ein Jahr umfasst.

Einstufung der Gebäude oder Wohnungen anhand des CO₂-Ausstoßes:

CO₂-Ausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro qm Wohnfläche und JahrAnteil MieterAnteil Vermieter
< 12 kg CO₂/m² pro Jahr100 %0 %
12 bis < 17 kg CO₂/m² pro Jahr90 %10 %
17 bis < 22 kg CO₂/m² pro Jahr80 %20 %
22 bis < 27 kg CO₂/m² pro Jahr70 %30 %
27 bis < 32 kg CO₂/m² pro Jahr60 %40 %
32 bis < 37 kg CO₂/m² pro Jahr50 %50 %
37 bis < 42 kg CO₂/m² pro Jahr40 %60 %
42 bis < 47 kg CO₂/m² pro Jahr30 %70 %
47 bis < 52 kg CO₂/m² pro Jahr20 %80 %
>= 52 kg CO₂/m² pro Jahr5 %95 %

Für Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden, werden die CO₂-Kosten erstmal halbiert. Bis Ende 2025 soll es dafür auch ein Stufenmodell geben. § 106 GEG legt fest, wie man mit Gebäuden umgeht, die sowohl zum Wohnen als auch für den Gewerbebetrieb genutzt werden.

In Ihrer Gasverbrauchsrechnung sind bereits wichtige Informationen zu den im Verbrauchszeitraum angefallenen Brennstoffemissionen sowie der brennwert- und heizwertbezogene Emissionsfaktor ausgewiesen.   

Darstellungsbeispiel: 

Informationspflichten gem. CO2KostAufGGültigkeitszeitraumMenge
Brennstoffemissionen01.01.23 - 31.12.233.714,42 kg CO2
Brennwertbezogener Emissionsfaktor01.01.23 - 31.12.230,1813946 kg/CO2/kWh
Heizwertbezogener Emissionsfaktor01.01.23 - 31.12.230,20088 kg/kWh

Ausnahmen gelten für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen. Eine davon muss der Vermieter selbst bewohnen. Es gibt auch Ausnahmen für spezielle Fälle. Diese sind in § 11 der Heizkosten-Regelung festgelegt. Falls bestimmte Gesetze, wie zum Beispiel Denkmalschutz, eine wesentliche energetische Verbesserung des Hauses oder der Heiz- und Warmwasserversorgung verhindern, wird der Anteil der CO2-Kosten, den der Vermieter nach dem CO2-Kosten-Teilungsgesetz tragen müsste, halbiert. Oder er fällt sogar komplett weg.

Die Bundesregierung stellt einen Online-Rechner für Vermieter und Mieter, die sich selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen, zur Verfügung. 

Der Rechner ermöglicht es, die für ein Gebäude oder eine Wohnung angefallenen Kohlendioxidkosten zu berechnen und aufzuteilen und die grundlegenden Rechenschritte nachzuvollziehen. Der Rechner ist ein gutes Hilfsmittel, kann aber keine vollständige Dokumentation für die Abrechnung von Betriebskosten ersetzen.  

Zum Rechner

Die Bundesregierung hat einen Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten nach dem CO2KostAufG erstellt.

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