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Strom - Die häufigsten Fragen

Handelt es sich bei den Konditionen um Bruttopreise?

Ja, es handelt sich um Bruttopreise. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Steuern und Abgaben sind bereits enthalten.

Wie hat sich der Strompreis in den vergangenen Jahren entwickelt?

In der folgenden Grafik erhalten Sie einen transparenten Überblick über die Entwicklung der einzelnen Strompreisbestandteile. Wir orientieren uns hierbei an einem Beispielkunden mit einem Durchschnittsverbrauch von 4.000 kWh.

Welche staatlichen Abgaben beeinflussen meinen Strompreis?

Damit Sie wissen, welche staatlichen Abgaben und Umlagen Ihren Strompreis beeinflussen, haben wir die folgende Grafik erstellt. Hier können Sie detailliert die einzelnen Bestandteile sowie deren Entwicklung innerhalb der vergangenen Jahre ablesen. Wir haben uns für die Grafik an einem Beispielkunden mit einem Durchschnittsverbrauch von 4.000 kWh orientiert.

Wo finde ich eine Beispielrechnung?

Unter dem folgenden Link finden Sie eine interaktive Beispielrechnung mit allen wichtigen Begriffen und Erläuterungen.

Hier geht es zur Beispielrechnung

Worauf muss ich bei meiner Anmeldung achten?

Für Ihre Anmeldung benötigen Sie lediglich Ihre korrekte Zählernummer. Für die Tarife HalloSpar! und HalloNatur! sollten Sie außerdem eine Vorjahresrechnung zur Hand haben, die nicht älter als zwei Jahre alt sein darf.

Da die Daten der Anmeldung sehr genau durch den alten Lieferanten und den Netzbetreiber geprüft werden, beachten Sie bitte folgendes:

- Melden Sie sich mit dem Vertragspartner an, der bei Ihrem derzeitigen Lieferanten unter Vertrag steht.

- Achten Sie unbedingt auf die korrekte Zählernummer.

- energieGUT beliefert keine Zwei- bzw. Mehrtarifzähler (HT-/NT-Zähler).

- Um alle Nachrichten von energieGUT zu erhalten, benötigen wir Ihre korrekte E-Mail-Adresse.

Wie berechnet sich der monatliche Abschlag?

Die monatlichen Abschlagszahlungen berechnen sich auf der von Ihnen zu Beginn Ihrer Anmeldung angegebenen Verbrauchsmenge. Sobald Sie in dem Tarifrechner Ihre Postleitzahl sowie Ihren Verbrauch eingeben, wird Ihnen direkt ein Angebot unterbreitet.

Wenn Sie die Online-Anmeldung bis zum Ende durchführen, ist dieses Angebot die Grundlage für Ihren monatlichen Abschlag. Selbstverständlich wird Ihre Lieferstelle nach Ende eines Vertragsjahres bzw. nach Beendigung eines Vertrags nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

Kein Zusammenhang mit den Angaben zur Vorjahresrechnung
Bitte beachten Sie, dass die Höhe Ihres Abschlags nichts mit den Angaben zur Vorjahresrechnung zu tun haben, die Sie im Verlauf Ihrer Anmeldung der Tarife HalloSpar! und HalloNatur! eingeben können. Aus diesen Angaben wird ausschließlich Ihre Sparprämie berechnet.

Welche Zähler beliefert energieGUT nicht?

Das Angebot der energieGUT richtet sich ausschließlich an Privathaushalte mit Eintarifzählern. Die Lieferung von Strom an Privathaushalte mit Zwei- bzw. Mehrtarifzählern (HT-/NT-Tarif), mit einem Wandler, mit Wärmepumpen ist daher nicht möglich. energieGUT liefert zudem keinen Strom an Baustromverteiler.

Wer kündigt bei meinem alten Anbieter?

Die Kündigung übernimmt energieGUT für Sie.
Sollten Sie selbst kündigen wollen, achten Sie bitte darauf, dass Kündigungsdatum und nächstmögliches Belieferungsdatum übereinstimmen.

Was ist bei einem Sonderkündigungsrecht zu beachten?

Im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts kann es vorkommen, dass der alte Anbieter eine Kündigung nur anerkennt, wenn diese durch den Kunden selbst ausgesprochen wird. Wir empfehlen daher, selbst innerhalb der vorgegebenen Fristen zu kündigen.

Dabei sollten Sie darauf achten, dass das Kündigungsdatum mit
dem nächstmöglichen Lieferdatum bei energieGUT übereinstimmt.

Was ist, wenn ich bereits zu einem früheren Datum gekündigt habe?

Wenn das Datum Ihrer Kündigung nicht mit dem nächstmöglichen Lieferdatum bei energieGUT übereinstimmen sollte, werden Sie nach Ablauf Ihres derzeitigen Vertrags durch Ihren örtlichen Grundversorger beliefert. Bitte melden Sie sich in diesem Fall erst bei energieGUT, nachdem Sie durch Ihren Grundversorger beliefert werden. Im Anmeldeprozess geben Sie bitte Ihren Grundversorger als Lieferanten ein. 

Wie und wann zahle ich meinen Strom?

Sie zahlen bequem per Lastschriftverfahren. Zu jedem 20. eines Monats bucht energieGUT den fälligen Betrag von Ihrem Konto ab.

Habe ich eine Preisgarantie auf die Produkte?

Auf alle Produkte gewährt energieGUT ab Lieferbeginn 1 Jahr Preisgarantie zu den Konditionen, zu denen Sie Ihren Vertrag bei energieGUT abgeschlossen haben.

Ein Beispiel: Sie schließen am 15. Januar einen Vertrag mit Lieferbeginn zum 01. Juni ab. Ab 01. Juni werden Sie von energieGUT zu den Preisen beliefert, die am 15. Januar gültig waren.

Kann ich plötzlich ohne Strom dastehen?

Nein. Ihr lokaler Stromnetzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen.

An wen wende ich mich bei technischen Störungen?

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Stromnetzbetreiber. Dieser ist auch weiterhin für die Wartung sowie die Instandsetzung der Stromleitungen verantwortlich.

Ihnen entstehen dadurch selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten. Diese Leistungen bekommt der Stromnetzbetreiber über die Netznutzungsentgelte bezahlt.

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