Begriffe
Wofür steht der Name energieGUT?
energieGUT trägt die Unternehmensphilosophie in sich, die besagt: Energie ist ein wertvolles Gut, eine Ressource, die sinnvoll und effektiv genutzt werden muss. Gleichzeitig ist Energie im Allgemeinen etwas Gutes – Energie begleitet die Menschen jeden Tag, überall und zu jeder Zeit. Und das Ziel von energieGUT ist es, die Menschen wieder verstärkt für dieses Bewusstsein zu sensibilisieren. Genau das ist der Grund, warum energieGUT seine Kunden fürs Energiesparen belohnt.
Was ist die Sparprämie?
Da energieGUT seine Kunden fürs Stromsparen belohnt, erhalten Sie die Sparprämie, wenn Sie im Vergleich zum Vorjahr Strom einsparen.
Hierfür tragen Sie in der Online-Anmeldung für die Tarife HalloSpar! und HalloNatur! die Werte Ihrer aktuellen Vorjahresrechnung ein. Nach einem vollen Vertragsjahrjahr vergleicht energieGUT Ihren Vorjahresverbrauch mit Ihrem aktuellen Jahresverbrauch. Wenn Sie Strom eingespart haben, erhalten Sie eine Sparprämie.
Beachten Sie bitte, dass die Vorjahresrechnung nicht nachgereicht werden kann. Wenn Ihnen keine aktuelle Vorjahresrechnung vorliegt, profitieren Sie erst im zweiten Vertragsjahr von einer möglichen Sparprämie. Nach einem Umzug bzw. Neueinzug kann die Sparprämie erst im zweiten Jahr gewährt werden, da erst dann ein Vergleichswert für den Vorjahresverbrauch bekannt ist.
Was ist eine Kilowattstunde (kWh)?
Die Kilowattstunde ist die Einheit der Energie. Wird die Leistung [W] mit der Zeit [h] multipliziert, erhält man die aufgewendete Energie [Wh]. Mit einer Kilowattstunde (1000 Wh = 1 kWh) kann man beispielsweise mit einem Elektoherd ein Mittagessen für eine vierköpfige Familie kochen oder etwa 20 Stunden Radio hören (20h x 50W = 1000 Wh).
Was ist der Arbeitspreis?
Im Arbeitspreis sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten beinhaltet. Dazu gehören unter anderem Strombeschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Steuern.
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis ist vom Verbrauch unabhängig. Er deckt fixe Kosten wie Stromzählerwartung und Abrechnung ab.
Was sind erneuerbare Energien?
Als erneuerbare Energien werden Energiequellen bezeichnet, die nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind oder nachwachsen. Zu den erneuerbaren Energien gehören z.B. Solarenergie, Wasser- und Windkraft.
Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien im Strommix bis 2020 auf mindestens 35 Prozent zu erhöhen. Als Kunde von energieGUT erhalten Sie bereits heute die Produkte HalloSpar! und HalloKlassik! im Zukunftsmix. Weitere Details finden Sie hier.
Was ist die EEG-Umlage?
Die Betreiber von Kraftwerken, die Energie auf der Basis erneuerbarer Energien produzieren, erhalten im Rahmen des EEG-Gesetzes einen festen Vergütungssatz für die erzeugte Energie. Dadurch kann der wirtschaftliche Betrieb dieser Anlagen gewährleistet werden. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden jedem Stromlieferanten der die Energie von den Kraftwerksbetreibern erhält, in Rechnung gestellt. Diese Umlage wird jährlich neu berechnet.
Weitere Infos zur EEG-Umlage finden Sie auf unserer
EEG-Sonderseite, die wir 2010 ins Netz gestellt haben.
Was ist der Energiemix?
Wenn verschiedene Energieträger an der Stromerzeugung beteiligt sind, spricht man vom Energiemix. Der Energiemix der Produkte HalloSpar! und HalloKlassik! besteht zu mindestens 35% aus erneuerbaren Energien, das Produkt HalloNatur! sogar zu 100%. Mehr Details zu den energieGUT Produkten finden Sie hier.
Was ist der Zukunftsmix?
Die Bundesregierung hat im Februar 2007 einen Maßnahmenkatalog zur "Ausbaustrategie Erneuerbare Energien" erstellt. Hier wurden Eckpunkte für den Anteil der erneuerbaren Energien auf die Gesamtstromproduktion für die Jahre 2020, 2030 und im Ausblick bis ins Jahr 2050 festgehalten. Im Juni 2011 wurde der Maßnahmenkatalog erweitert. Ziel ist ein Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende 2022. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll von derzeit 17% auf mindestens 35% im Jahr 2020 steigen.
Genau diese in die Zukunft gerichtete Zielsetzung nehmen wir bereits heute auf und definieren danach unseren Zukunftsmix.
Das bedeutet, der von uns gelieferte Strom unserer Produkte HalloSpar! und HalloKlassik! entstammt zu mindestens 35% aus Anlagen erneuerbarer Energien.
Was sind fossile Brennstoffe?
Fossile Brennstoffe sind tote Biomasse, die vor Jahrmillionen abgestorben ist und durch geologische Prozesse umgewandelt wurde. Als fossile Brennstoffe werden z.B. Kohle, Erdöl und Erdgas bezeichnet.
Was ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer wurde im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform im Jahre 1999 in Deutschland eingeführt. Mit dem Gesetz sollten finanzpolitische und umweltpolitische Zwecke verknüpft werden. Zum einen war die Senkung des Sozialbeitrags geplant, während andererseits die Verbraucher durch die Einführung der Steuer zu Energiesparmaßnahmen gedrängt werden sollten.
Was ist der Netzbetreiber?
Der Netzbetreiber ist der Besitzer des Netzes, über das der Strom Ihres Stromlieferanten (z.B. energieGUT) an Sie weitergeleitet wird.
Was sind Netznutzungsentgelte?
Um Sie mit Strom zu versorgen, nutzt energieGUT die bereits vorhandenen Netze des jeweiligen Netzbetreibers. Für die Nutzung berechnet der Netzbetreiber energieGUT ein Netznutzungsentgelt.
Woran erkenne ich einen Zweitarifzähler?
Ein Zweitarifzähler ist ein Zähler, mit dem der Strom am Tag in zwei Zeiträumen gemessen werden kann. Einen HT-/NT-Zähler erkennen Sie in der Regel an zwei Zählwerken, die mit "HT" und "NT" gekennzeichnet sind.
Mit einem HT-/NT-Zähler können bei einigen Anbietern unterschiedliche Preise je Kilowattstunde für den Tages- und Nachtverbrauch berechnet werden.
Bei energieGUT sind sowohl die Systeme als auch die Preiskalkulation lediglich auf Eintarifzähler ausgerichtet. Da außerdem die Netznutzungsgebühren, die energieGUT vom Netzbetreiber für einen Zweitarifzähler berechnet werden, teilweise erheblich höher ausfallen, ist die Belieferung eines HT-/NT-Zählers auf Dauer nicht wirtschaftlich.
Sollte die Anmeldung eines Zwei- oder Mehrtarifzählers erfolgen, kann eine Belieferung durch energieGUT nicht gewährleistet werden.
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