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Freunde werben Freunde

Weitersagen lohnt sich!

Sie beziehen Strom oder Gas von energieGUT und sind zufrieden? 
Dann empfehlen Sie uns doch einfach weiter. 

Ob in der Familie, bei Freunden, Bekannten oder den Nachbarn, 
für jede erfolgreiche Werbung schenken wir Ihnen 35 Euro.* 
Der geworbene Kunde erhält eine Gutschrift in Höhe von 15 Euro.* 

Also jetzt schnell die eigene Kundenummer weitergeben und die Prämie kassieren. 

So einfach geht´s

WERBEN

Empfehlen Sie energieGUT in Ihrer Familie oder in Ihrem Freundeskreis.

ANMELDEN

Der Geworbene meldet sich an und gibt im Bestellprozess unter „Freunde werben“ Ihren Nachnamen und Ihre Kundennummer ein.

KASSIEREN

Sobald der Geworbene unser Kunde geworden ist, werden Ihnen 35 Euro 
und dem Neukunden 15 Euro gutgeschrieben.

Die Auszahlung erfolgt mit Ihrer nächsten Rechnung. 

FAQ- Freunde werben

Sie können teilnehmen, wenn Sie einen aktiven Strom- oder Gasvertrag bei energieGUT haben.

Ihre Kundenummer finden Sie in Ihrer Registrierungs- und Vertragsbestätigungsmail, in Ihrer Vertragsbestätigung sowie in Ihrem persönlichen Zugangsbereich (MEIN ENERGIEGUT) oben rechts.

Sobald die von Ihnen geworbene Person von uns mit Strom oder Gas beliefert wird, wird die Prämie in unserem System vorgemerkt. Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt für Sie und den geworbenen Kunden mit der nächsten Jahresrechnung.

Sie erhalten eine Prämie nur bei erfolgreicher Werbung. Sollte die geworbene Person aufgrund von bestehender Vertragsverhältnisse bei einem anderen Versorger nicht zu energieGUT wechseln können oder wird der Vertrag in der gesetzlichen Frist widerrufen, kann eine Prämienauszahlung nicht stattfinden.

Aber selbstverständlich. Solange Sie als Privatperson handeln und nicht gewerblich, z. B. als Vertriebspartner tätig sind, ist das überhaupt kein Problem. Teilen Sie Ihre Kundenskontonummer und profitieren Sie immer von 35 Euro Werbeprämie.

Teilnahmebedingungen

 


*Sobald die geworbene Person von uns mit Strom oder Gas beliefert wird, wird die Prämie in unserem System vorgemerkt. Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt mit der nächsten Jahresrechnung.